Teilnahmebedingungen
Wettbewerb Strava Steinbock Challenge
1. Veranstalter des Gewinnspiels „Strava Steinbock Challenge“ ist Heineken Switzerland AG, Obergrundstrasse 110, 6005 Luzern, Schweiz.
2. An dem Gewinnspiel dürfen sich nur Personen beteiligen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme 18 Jahre oder älter sind (Heineken behält sich das Recht vor, die Altersangaben stichprobenartig zu überprüfen. Bei Falschangaben erfolgt keine Vergabe der Preise.) und deren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein ist.
3. Nicht teilnahmeberechtigt sind die Mitarbeitende von Heineken Switzerland AG und deren Gruppengesellschaften sowie Sponsoring-Partner und Mitarbeitende der zuständigen Agentur.
4. Die Teilnahme am Gewinnspiel gilt als vollständige und bedingungslose Annahme der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Teilnehmer*innen. Werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptiert, so kann dies (im alleinigen Ermessen von Heineken) zur Disqualifikation und ggf. zur Einziehung des Preises/der Preise führen.
5. Ablauf des Wettbewerbs: Teilnehmende, die die Calanda Steinbock Challenge auf Strava innerhalb des definierten Challenge-Zeitraums erfolgreich abschliessen, nehmen durch das Absenden des Formulars an der Verlosung teil. Unter allen Personen, die die Challenge vollständig absolvieren, werden nach Ablauf des Challenge-Zeitraums die Gewinnerinnen und Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost. Der Hauptpreis ist eine graubündenCARD. Dabei handelt es sich um eine Ganzjahres-Karte für teilnehmende Bergbahnunternehmen im Kanton Graubünden, welche während der Gültigkeitsdauer unbegrenzte Fahrten bei den teilnehmenden Bergbahnen ermöglicht. Zusätzlich können weitere Preise gewonnen werden, darunter ein Jahresvorrat Calanda VITA 0.0.
7. Das Gewinnspiel beginnt am 14.03.2026, um 00:00 Uhr. Teilnahmeschluss ist am 20.04.2026, um 23:59 Uhr.
8. Die Daten der Teilnehmer werden im Rahmen des Gewinnspiels oder für weitere interne Werbezwecke verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
9. Die Gewinner der Preise werden direkt kontaktiert.
10. Es wird keine Korrespondenz geführt. Barauszahlung, Umtausch und Rechtsweg sind ausgeschlossen.
11. Bei beleidigenden Kommentaren, rassistischen Äusserungen oder dergleichen behält sich Heineken Switzerland AG das Recht vor, den Beitrag ohne Benachrichtigung des Teilnehmers zu löschen.
12. Unvollständige, manipulierte oder verspätete Teilnahmen werden nicht berücksichtigt. Die Entscheidung von Heineken ist endgültig und bindend.
13. Heineken haftet nicht für nicht erhaltene Einsendungen oder für nicht zugestellte oder verspätet erhaltene Nachrichten, die aufgrund von Netzstörungen, technischen Problemen oder aus sonstigen Gründen, die von Heineken nicht zu vertreten sind, nicht gesendet oder empfangen werden konnten. Heineken haftet weder für fehlgeschlagene, unvollständige oder verzerrte Computerübertragungen noch für Störungen, Ausfälle, Verbindungen oder die Verfügbarkeit von Computern, Telefonen, Kabeln, Netzwerken oder von elektronischer oder Internet Hardware oder Software. Heineken haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Dienstleistungsanbietern, einschliesslich für Internet Zugang oder Verfügbarkeit noch für Überlastung des Netzes noch für nicht autorisiertes menschliches Handeln. Heineken haftet nicht für irgendwelche Folgeschäden etc. sowie für Steuerfolgen bei den Teilnehmern/Gewinnern.
14. Heineken behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel und/oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und aus welchen Gründen auch immer zu variieren, zu beenden oder abzuändern und/oder das Gewinnspiel jederzeit (und/oder die damit verbundenen Preise) vollständig oder teilweise aufgrund von unvorhergesehenen Umständen abzuändern oder zurückzuziehen. Heineken ist ebenfalls berechtigt, den Preis/die Preise zu variieren, sollte es aufgrund von unvorhersehbaren Umständen unmöglich sein, die beschriebenen Preise zur Verfügung zu stellen oder wenn Heineken der Auffassung sein sollte, dass dies in irgendeiner Art unangemessen wäre. In diesem Fall wird ein Preis von gleichem oder höherem Wert vergeben. Heineken ist ebenfalls berechtigt (im alleinigen Ermessen von Heineken), zweite/weitere Preise zu verleihen, wenn Heineken der Auffassung sein sollte, dass dies angemessen wäre. In jeder Hinsicht ist die Entscheidung von Heineken endgültig und bindend, und ein Schriftwechsel bezüglich der Entscheidung von Heineken wird ausgeschlossen.
15. Heineken bietet weder Garantie noch Gewährleistung in Bezug auf die gewonnenen Preise. Soweit dies gesetzlich möglich ist, haften Heineken, seine Bevollmächtigten, mit Heineken verbundene Unternehmen und Handelspartner nicht für Verlust, Schaden, Verzug, weitere Ausgaben, Verletzungen oder Tod, verursacht, erlitten oder entstanden entweder unmittelbar oder mittelbar durch den Erhalt oder die Nutzung des beim Gewinnspiel gewonnenen Preises. Heineken erteilt keine Empfehlung oder Garantie für die Leistung eines Vertragspartners oder für die Verpflichtungen von Dritten, die mit dem Preis im Zusammenhang stehen noch haftet Heineken für betrügerisches Verhalten von Dritten.
16. Das Gewinnspiel und vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht und der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit der schweizerischen Gerichte.